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Sie brauchen Unterstützung, um weiterhin in Ihren eigenen vier Wänden leben zu können? Oder Sie pflegen einen Angehörigen und benötigen dabei zunehmend Hilfe? Dann sind Sie bei unserem ambulanten Pflegedienst SHDO Ambulant an der richtigen Adresse.
Dieses Angebot richtet sich an alle, die sich zu Hause nicht eigenständig pflegerisch versorgen können oder Unterstützung bei verordneten Leistungen des Arztes brauchen.
Zur Häuslichen Pflege gehören beispielsweise
Die Kosten der Häuslichen Pflege übernimmt bereits ab dem Pflegegrad 2 die Pflegeversicherung.
Die Behandlungspflege umfasst unter anderem
Alle Leistungen werden nach ärztlicher Verordnung zu Lasten der Krankenversicherung erbracht.
Verhinderungspflege
Ab dem 1. Juli 2025 gibt es einen gemeinsamen Jahresbetrag für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege, der insgesamt 3.539 Euro beträgt. Die Pflegebedürftigen und ihre Angehörigen können den Betrag frei zwischen Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege aufteilen, je nach Bedarf.
Bisher galt: Verhinderungspflege kann erst nach sechs Monaten häuslicher Pflege in Anspruch genommen werden. Diese Voraussetzung entfällt.
Entlastungsleistungen
Alle Pflegebedürftigen haben einen Anspruch auf den sogenannten Entlastungsbetrag. Auch Versicherte des Pflegegrades 1 können von diesen Leistungen profitieren. Sie erhalten Unterstützung und Hilfen im häuslichen Umfeld in Form von Begleitung, Beschäftigung oder Beaufsichtigung.
Hierzu zählen beispielsweise:
Der Anspruch auf finanzielle Unterstützung durch den Entlastungsbetrag verfällt nicht. Gelder, die nicht in Anspruch genommen wurden, werden auf die Folgemonate, ja sogar bis ins folgende Jahr übertragen.
Betreuung demenziell veränderter Menschen
Menschen, die aufgrund einer Demenzerkrankung in ihren Fähigkeiten eingeschränkt sind, aber zu Hause leben und bei denen eine erheblich eingeschränkte Alltagskompetenz festgestellt wurde, können eine Betreuung in Anspruch nehmen.
Das Ziel ist es, ihre Lebensqualität zu verbessern, ihnen eine Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen und die Folgen der Einschränkung durch die Erkrankung zu mildern.
Angebote und Aktivitäten können sein:
Beratungsbesuche nach § 37 Abs. 3 SGB XI
Bei Pflegebedürftigen, die Pflegegeld beziehen, muss ein zugelassener Pflegedienst eine Beratung in den eigenen vier Wänden vornehmen – bei Pflegegrad 2 und 3 halbjährlich, bei Pflegegrad 4 und 5 vierteljährlich.
In diesem Gespräch nehmen unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eine Beratung zur Verbesserung der häuslichen Pflegesituation vor, bieten Hilfestellung und erstellen zum Schluss eine Kurzmitteilung an die Pflegekasse. Darin wird beurteilt, ob die häusliche Pflege und die hauswirtschaftliche Versorgung in geeigneter Weise sichergestellt sind.
Diese Beratungsbesuche werden von der Pflegekasse übernommen und bilden damit die Grundlage für die Weiterzahlung des Pflegegeldes.
Wahlleistungen
Im Rahmen der Wahlleistungen übernehmen wir gerne auch weitere Aufgaben, die von der Pflegeversicherung nicht nach Leistungskomplexen vergütet werden.
Das heißt beispielsweise:
Wenn Sie Fragen beispielsweise zur Finanzierung haben oder wir Ihnen bei den entsprechenden Anträgen helfen sollen, dann sprechen Sie uns bitte direkt an.
SHDO Ambulant
Pflegedienstleiter Martin Strehlau
Tel.: 0231 222 555 99
Mobil: 01743312801
E-Mail: m.strehlau@shdo-ambulant.de