Herzlich willkommen
bei unserer internen Meldestelle nach dem Hinweisgeberschutzgesetz
Das Hinweisgeberschutzgesetz ist seit dem 02.07.2023 in Kraft. Der deutsche Gesetzgeber hat einen besseren Hinweisgeberschutz in Deutschland ermöglicht.
Sogenannte „Whistleblower“ verdienen Schutz vor Benachteiligungen. Das finden auch wir!
Deshalb haben wir für Sie zwei interne Meldestellen nach dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) eingerichtet.
Mit den Aufgaben der internen Meldestellen haben wir die Curacon Rechtsanwaltsgesellschaft (RAG) betraut. Die zuständigen Rechtsanwälte werden Ihre Meldungen unabhängig und fachkundig prüfen und gegebenenfalls über die digitalen Meldekanäle mit Ihnen kommunizieren – etwa für Rückfragen.
Informationen über Ihre Identität als hinweisgebende Person oder sonstige Umstände, die Rückschlüsse darauf erlauben, gibt die Curacon RAG nicht an die Städtischen Seniorenheime Dortmund gGmbH bzw. die SHDO Service GmbH oder Dritte weiter – es sei denn Sie willigen ein oder es liegt eine gesetzliche Ausnahme vor.
Sie können unter den folgenden Links einfach und schnell Meldungen abgeben, vertraulich oder sogar anonym:
https://shdo.curacon-whistle.de
https://shdo-service.curacon-whistle.de
Sie finden dort auch genaue weitere Informationen – etwa was sie wie genau melden können und zu weiteren externen Melde-Möglichkeiten. Klicken Sie dazu einfach auf den Button „Melden“ und Sie kommen zum Text „Wichtig zu wissen“, u.a. mit den häufigsten Fragen (FAQ).
Bitte beachten Sie, dass unsere interne Meldestelle ausschließlich für begründete Hinweise vorgesehen ist. Spekulationen oder Missbrauch der Meldestelle (beispielsweise durch das Verbreiten übler Gerüchte) können rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
Wir danken Ihnen im Voraus herzlich für Ihre Unterstützung.
Mit freundlichen Grüßen
Städtische Seniorenheime Dortmund gGmbH