Kurzzeitpflege
Wenn eine pflegebedürftige Person für eine begrenzte Zeit einer vollstationären Pflege bedarf, spricht man von Kurzzeitpflege. Diese kann aus unterschiedlichsten Gründen notwendig oder sinnvoll werden, zum Beispiel
- wenn eine pflegebedürftige Person von den Angehörigen betreut wird und diese einen Erholungsurlaub benötigen;
- wenn pflegende Angehörige selbst erkranken und dadurch an der Pflege gehindert sind;
- wenn die Wohnung von pflegebedürftigen Personen renoviert oder behindertengerecht umgebaut wird; oder
- wenn die Entscheidung ansteht, mittelfristig in eine Senioreneinrichtung ziehen zu müssen, und ein befristeter Aufenthalt zur Probe diese Entscheidung erleichtern soll.

Rehabilitative Kurzzeitpflege
Die Kurzzeitpflege ist auch der ideale Ort, um nach einem Krankenhausaufenthalt wieder richtig auf die Beine zu kommen. Dafür sorgt in unseren solitären Kurzzeitpflegen im Seniorenzentrum Rosenheim und im Seniorenwohnpark Burgholz jeweils ein multiprofessionelles Team.
Das Trainingsprogramm für mehr Fitness im Alter, das wir zusammen mit Prof. Ingo Froböse entwickelt haben, erweist sich dabei als überaus hilfreich. Denn die Übungen, die unsere Gäste in der Kurzzeitpflege unter fachlicher Anleitung absolvieren, verbessern ihre Kraft, Ausdauer und Koordination. Dank des gezielten Gleichgewichtstrainings gewinnen sie Sicherheit zurück und gehen so nachhaltig gestärkt nach Hause in dem Wissen, dass sie ihren Alltag wieder selbstständig und eigenverantwortlich bewältigen können.
Kosten
Für die Kurzzeitpflege steht allen Versicherten ab Pflegegrad 2 ein gesetzlich festgesetzter gemeinsamer Jahresbetrag von bis zu 3.539 Euro zur Verfügung. Da die Budgets von Kurzzeit- und Verhinderungspflege im Zuge der Pflegereformen zusammengelegt wurden, ist diese Summe für das gesamte Kalenderjahr flexibel nutzbar.
Welche Kosten die Pflegekasse übernimmt und was die Gäste als Eigenanteil selbst tragen müssen, das erläutern und klären wir gerne im persönlichen Gespräch.
Unsere Checkliste zeigt Ihnen, was Sie für Ihren Aufenthalt mitbringen sollten.
Kurzzeitpflege in den Einrichtungen der SHDO
Das Haus Luisenglück
am Hombrucher Bogen verfügt über eine Abteilung für die Kurzzeitpflege mit acht Plätzen.
Ansprechpartnerin: Elzbieta Hoerner
Telefon: 0231 7382-300
E-Mail: e.hoerner@shdo.de
Der Seniorenwohnsitz Nord
in der Schützenstraße 103 bietet sechs Plätze in der Kurzzeitpflege an.
Ansprechpartner: Martin Bittner
Telefon: 0231 700780-98
E-Mail: m.bittner@shdo.de
Alle weiteren Einrichtungen der SHDO bieten eingestreute Kurzzeitpflegeplätze innerhalb ihrer Wohnbereiche an.
Das Seniorenzentrum Rosenheim
in Dortmund-Sölde bietet 14 Kurzzeitpflegeplätze in einer separaten Abteilung an.
Ansprechpartnerin: Michaela Pelzer
Telefon: 0231 44 20 44-12
E-Mail: m.pelzer@shdo.de
Im Seniorenwohnpark Burgholz
in der nördlichen Innenstadt befindet sich eine Kurzzeitpflegeabteilung mit 12 Plätzen.
Ansprechpartnerin: Ramona Meierotte
Telefon: 0231 476419-10
E-Mail: r.meierotte@shdo.de






